Auszug aus der Stiftungssatzung:

Der Stiftungszweck kann unter Beachtung des Stifterwillens insbesondere durch folgende Massnahmen verwirklicht werden: in der Regel durch Geld- und Sachzuwendungen an bedürftige Patienten und Ihrer Angehörigen.

a. Förderung von medizinischen Heil- und Nachbehandlungen und Schmerztherapien erkrankter jungen Menschen durch Geld- und Sachzuwendungen an bedürftige Patienten und Ihrer Angehörigen.

b. Förderung neuer Heilmethoden - auch zur Erprobung -

c. Förderung der persönlichen Pflege, Betreuung und Versorgung erkrankter junger Menschen

d. Förderung notwendiger Anschaffungen und Umbauten zur Unterbringung erkrankter junger Menschen in Ihrer häuslichen Umgebung

e. Förderung der Aufenthalte von Angehörigen bei bedürftigen Patienten ( z.B. Muter-Kind-Aufenthalte, Überbrückung örtlicher Distanzen zwischen Wohnort und Fachklinik, etc.)

f. Förderung von Urlauben, Kranken-, Kur- und Rehabilitationsaufenhalten von bedürftigen Patienten und ihren Angehörigen zur Unterstützung

g. Förderung von Erforschung neuartiger Diagnose- und Behandlungsmethoden im Sinne der Stiftung

 

Die komplette Satzung können Sie nachstehend als PDF herunter laden.

Download der Satzung:

  Bertgen_Satzung.pdf (105,5 KiB)